Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Mit Abschluss einer Buchung / Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Florida Auto Rent LLC (nachfolgend Vermieter genannt) eine Florida Firma, hat der Mieter bindend die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, akzeptiert.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter an den Mieter zustande. Der Kreditkarteninhaber wird automatisch als 1. Fahrer eingetragen.
2.2 Bei telefonischer Buchung über die angegebene Telefonnummer muss der Mieter eine Faxnummer, E-Mail Adresse oder Postanschrift angeben können, damit die Bestätigung und der Mietvertrag übersendet werden können.
3. Reservierung / Änderungen / Rücktritt
3.1 Unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr ist es dem Mieter möglich, Änderungen an der Buchung vorzunehmen. Die Abrechnung erfolgt zum maximalen Mietpreis, d.h. falls nach Umbuchung der Mietpreis niedriger ist als der ursprüngliche Mietpreis, wird der ursprüngliche Mietpreis berechnet. Erhöht sich der Mietpreis nach Umbuchung, wird dieser höhere Mietpreis in Rechnung gestellt.
3.2 Sollte der neue Mietzeitraum länger sein als der ursprüngliche, dann gelten die zum Änderungszeitpunkt für den Vermietzeitraum gültigen Preise.
3.3 Buchungsänderungen können ausschließlich telefonisch über uns vorgenommen werden und werden nach der Durchführung per Email bestätigt.
3.4 Sollte der Mieter das bereitgestellte Fahrzeug nicht abholen, bleiben die Verpflichtungen des Mieters aus dieser Vereinbarung in vollem Umfang bestehen. Einnahmen aus anderweitiger Nutzung des bereitgestellten Fahrzeuges braucht sich der Vermieter nicht anrechnen zu lassen.
3.5 Sobald der Vermieter eine Buchung / Vertragserstellung bestätigt hat, ist der Vermieter berechtigt den vollen voraussichtlichen Mietzins, inklusive der vom Mieter eingetragenen Extras, von der angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Sollte der Mietzins nicht in voller Höhe abgebucht werden können, kommt kein Mietvertrag zustande.
3.6 Eine Auszahlung des vorab geleisteten Mietzinses ist nur unter Berücksichtigung der folgenden Punkte gewährt: Der Mieter storniert den Vertrag aus ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Gründen ohne persönliches Verschulden wie z.B. Naturkatastrophen (z.B. Flut, Feuer, etc.), Krieg, Terrorismus, Krankheit. Diese Vertragsbeendigung muss durch den Mieter schriftlich belegt (z.B. ärztliches Attest) und durchgeführt werden.
3.7 Der Vermieter verpflichtet sich, nach Bestätigung der Miete für den gesamten gebuchten Mietzeitraum ein Fahrzeug für den Mieter zur Verfügung zu stellen.
3.8 Sollte der Vermieter die gebuchte Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung stellen können, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein Alternativfahrzeug bereit zustellen oder von dem Vertrag zurückzutreten und den angefallenen Mietzins zu erstatten.
4. Widerruf
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen – ab dem Tag an dem die Reservierung gemacht wurde – ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das beschriebene Widerrufrecht gilt nicht, wenn die Reservierung weniger als zwei Wochen vor der Abholung des Autos gemacht wurde. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Stornierungen von Mietwagenbuchungen nicht mehr möglich. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter diese selbst veranlasst hat.
5. Fahrzeug Abholung
5.1 Unsere Öffnungszeiten für die jeweiligen Anmietstationen finden Sie auf unserer Website.
5.2 Eine Fahrzeugabholung bzw. -Rückgabe ist nur während unserer Öffnungszeiten möglich, oder nach Absprache.
5.3 Der Mieter muss bei Fahrzeugabholung unbedingt folgende Unterlagen vorzeigen:
einen Ausdruck des Mietvertrages (wird bei der Buchung automatisch erstellt), eine auf dem Gebiet der BRD gültige Fahrerlaubnis, aller angegeben Fahrer,
einen noch mindestens 3 Monate gültigen Pass, bzw. Personalausweis eines EU-Landes und eine Kreditkarte (wie bei der Buchung angegeben) für alle eventuell zusätzlich entstehenden Kosten aus dieser Miete.
5.4 Das Fehlen einer dieser Unterlagen kann dazu führen, dass es nicht zu einer Fahrzeugübergabe kommt. In diesem Fall wird der geleistete Mietzins nicht wieder erstattet! Falsche Angaben bei Buchung (z.B. bezüglich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, Pass oder Personalausweis) führen ebenfalls zu einer Stornierung des Vertrages. Der Mietzins wird dem Mieter nicht erstattet.
5.5 Sollte der Mieter das gebuchte Fahrzeug erst später abholen als vereinbart, so wird der anteilige Mietzins für den nicht genutzten Zeitraum nicht erstattet. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen.
5.6 Die Angabe falscher Daten oder Vorlegen gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsarten kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden am Mietwagen und Dritte mit sich.
5.7 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit des vom Vermieter angegebenen Meilenstandes und Tankstandes sowie von der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich Unfallschäden auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen, und Differenzen dem Vermietassistenten mitzuteilen.
6. Berechtigte Fahrer
6.1 Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen. Der Vermieter kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschließen. Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte unbenannte Fahrer übertragen werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
6.2 Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie sein eigenes zu vertreten.
6.3 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung sowie für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
6.4 Eine Weitervermietung des Fahrzeuges ist verboten.
7. Mietpreis
7.1 Das Fahrzeug ist an derselben Vermietstation zurückgegeben, an der es angemietet wurde. Sollte dies nicht geschehen so ist der Mieter dem Vermieter zur Erstattung der Rückführungskosten und eventuellem Verdinestausfall verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
7.2 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmietung vereinbarten Tarife. Preisänderungen können nach Vertragsabschluss nicht vorgenommen werden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Entgeltes bzw. von min. $ 150 verlangen.
8.2 Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist grundsätzlich bei Abholung des Fahrzeuges zur Zahlung fällig und an den Vermieter zu entrichten.
8.3 Die Wahl des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter.
8.4 Nach Verzugsantritt haftet der Mieter für alle hieraus entstehenden Schäden. Weitere Ansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Mieter autorisiert den Vermieter ausdrücklich seine Kreditkarte, bis zu zwei Monate nach Mietende, für weitere evtl. auftretende Kosten und Gebühren (z.B. Ordnungswidrigkeiten) zur Weiterbelastung zu nutzen. Es folgt eine Information an den Mieter per E-Mail.
8.6 Die Abrechnung der Mehrmeilen sowie einer eventuellen Nachbetankung erfolgt nach Rückgabe des Fahrzeuges und nach Ablesung des Meilenstandes und Tankstandes durch einen Servicemitarbeiter des Vermieters. Die Höhe des Meilenstandes und des Kraftstoffpreises entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Die Abrechnung erfolgt durch die vom Mieter angegebene Zahlungsart.
8.7 Der Vermieter ist berechtigt, bei Fahrzeugabholung von der durch den Mieter genannten Kreditkarte ein Deposit (Sicherheitsgebühr) abzubuchen. Dieses Deposit wird bei Fahrzeugrückgabe dem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten wie z.B. Benzin oder Diesel, Mehrmeilen, Selbstbehalt, Strafzettel etc. an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit dem bereits abgebuchten Deposit verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz gutgeschrieben bzw. nachfolgend abgebucht.
9. Versicherung
9.1 Der normale Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung bei Personenschäden und Sachschäden. Bei selbstverschuldeten Unfällen, Parkschäden, Diebstahl und bei Unfallflucht des Gegners haftet der Mieter maximal bis zur Höhe der Haftungssumme.
10. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
11. Haftung des Mieters
11.1 Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
11.2 Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters durch Zahlung eines besonderen Entgeltes auszuschließen = vertragliche Haftungsfreistellung. In diesem Fall haftet der Mieter für Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung nur dann, wenn er die Schadenanzeige entgegen seiner Verpflichtung, vgl. Absatz 12.2 nicht fristgemäß oder nicht vollständig an den Vermieter übergibt, er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadenfalls generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach Absatz 12 bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadenfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach Absatz 12 den Schaden nicht dem Vermieter angezeigt oder bei der Erfüllung der Verpflichtung nach Absatz 12 falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den vereinbarten Mietvertragszeitraum.
11.3 Der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, der Vermieter wird von allen Kosten, Gebühren usw. freigestellt.
11.4 Wird durch den Mieter oder einen Zusatzfahrer mit dem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat begangen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn dem Vermieter durch den Vorfall keinerlei Aufwand entstanden ist oder der Vorfall auf ein Verschulden des Vermieters zurückgeht. Außerdem haftet der Mieter für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieter verursacht worden.
11.5 Brems-, Betriebs-, und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
11.6 Diese Regelungen gelten neben dem Mieter auch für den berechtigten Fahrer, wobei die vertragliche Haftungsfreistellung nicht zugunsten unberechtigter Nutzer der Mietwagen gilt.
11.7 Die Haftungsfreistellung endet mit dem vereinbarten Mietzeitraum. Sollte der Mieter eine eigenständige Verlängerung des Mietvertrages vornehmen (verspätete Fahrzeugrückgabe ), so ist er für den Zeitraum außerhalb des vereinbarten Mietzeitraumes, nicht mehr Haftungsbefreit und kann mit allen Schäden am Mietwagen und Dritten voll belastet werden.
12. Unfälle / Diebstahl / Anzeigepflicht
12.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
12.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichts, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten.
13. Rückgabe des Fahrzeuges
13.1 Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und unter Anrechnung einer Bearbeitungsgebühr verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung dem Vermieter rechtzeitig bekannt gibt.
13.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.
13.3 Sollte der Mieter das Fahrzeug länger als vereinbart nutzen, so gilt dies als eigenmächtige Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter und wird mit dem zu diesem Tag aktuellen Höchstpreis pro Verlängerungstag berechnet.
13.4 Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
13.5 Die Fahrzeuge werden durch den Vermieter mit einem beliebigen Tankstand an den Mieter abgegeben. Die Rückgabe muss mit gleichem Tankstand erfolgen. Sollte der Tankstand bei Abgabe geringer sein, wird dem Mieter das nachgetankte Benzin / Diesel berechnet.
13.6 Fundsachen jeglicher Art werden vom Vermieter maximal drei Monate aufbewahrt. Der Vermieter kann für durch den Mieter im Mietwagen vergessene Gegenstände nicht haftbar gemacht werden.
13.7 Der Mieter ist bis zur Fahrzeugabnahme durch einen Assistenten des Vermieters voll für alle Schäden oder fehlenden Teile am Fahrzeug verantwortlich.
13.8 Ein Mitarbeiter des Serviceteams des Vermieters wird das Fahrzeug bei Rückgabe so schnell wie möglich kontrollieren. Der Vermieter ist bemüht, die Fahrzeugabnahme innerhalb von 30 Minuten durchzuführen.
13.9 Der Mieter ist angehalten, bei der Fahrzeugkontrolle durch die Mitarbeiter des Vermieters anwesend zu sein und das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Das garantiert beiden Parteien eine korrekte Erfassung evtl. aufgetretener Schäden und eine korrekte Kilometer- sowie Benzin-/Dieselabrechnung. Sollte der Mieter bei Fahrzeugrückgabe nicht anwesend sein können, hat er dies zu unterschreiben und geht das Risiko ein, ohne die Möglichkeit des Einspruches zu haben, eine Nachbelastung durch den Vermieter für eventuelle Schäden, Mehrkilometer, Nachbetankung etc. zu entrichten. Diese Nachbelastung erfolgt automatisch durch die bei Anmietung hinterlegte Zahlungsart und wird dem Mieter zur Information benannt.
13.10 Jedes Fahrzeug muss an der Station abgegeben werden, an der es angemietet wurde. Der Vermieter bietet keine Möglichkeit der Einwegmiete an.
14. Einzugsermächtigung des Mieters
Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Vertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten Kreditkarte abzubuchen.
15. Datenschutzklausel
15.1 Folgende persönliche Daten des Mieters können von dem Vermieter EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden: Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Fax- und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundennummern. Offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen, subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.
15.2 Nach Bundesdatenschutzgesetz ist die Weitergabe der unter 15.1 bezeichneten persönlichen Daten an folgende Personen oder Unternehmen erlaubt: Kreditkarteninstitute, Anwaltsbüros, Inkassoinstitute, Fahrzeughersteller, kooperierende Verkehrsunternehmen und Reisebüros, sämtliche mit unserer Firmengruppe verbundene Unternehmen. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters, der unter 15.2 bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das angemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene Zahlungsmittel nicht eingelöst oder protestiert werden können, Mietwagenrechnungen nicht bezahlt werden, das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1 Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend.
16.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder des berechtigten Fahrers möglich.
16.3 Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers.
16.4 Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.
17. Fahrzeugzustand / Reparaturen
17.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
17.2 Der Mieter hat sich während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck geführt wird. Ebenso ist zu beachten, dass der richtige Treibstoff getankt wird. Sollte durch Missachtung einer dieser Punkte ein Schaden am Fahrzeug entstehen, haftet der Mieter hierfür in voller Höhe. Die Missachtung der o. g. Punkte stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Diese Schäden sind deshalb nicht durch eine ggf. abgeschlossene Versicherung abgedeckt.
17.3 Es dürfen durch den Mieter keinerlei Kennzeichnungen, Beschriftungen oder ähnliches vom Fahrzeug entfernt oder beschädigt werden.
17.4 Wird während der Mietzeit eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zur voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von $100,00 beauftragen.
17.5 Die Fahrzeuge sind in der Regel mit einem Logo beklebt.
18. Gerichtsstand ist Cape Coral, Florida, US/ Schriftform
18.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
18.2 Gerichtsstand ist Cape Coral Florida, anzuwendendes Recht ist das des Bundesstates Florida
19. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vermieter und der Mieter sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.


